Pullstrom macht den Strommarkt fĂĽr dich einfach KLAR!
Mit Pullstrom hast du immer den fairen, transparenten Preis.
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Was unsere
Kunden sagen
Kann ich nur empfehlen. Kurz gesagt – keine langen Wartezeiten, freundliches Personal und guter Tarif.
Pullstrom war der billigste Anbieter mit echtem Ökostrom – keine versteckten Kosten, keine Haken.
Endlich ein Stromanbieter, der günstig ist und trotzdem grüne Energie liefert – top!
Ich hab echt die besten Strompreise gefunden – und das mit 100 % Ökostrom!
Top Preis, top Service – Pullstrom bietet die besten Konditionen, die ich gefunden habe.
Bei Pull fĂĽhle ich mich immer gut aufgehoben dank des tollen und kompetenten Kundenservice.
Ich habe sofort gespart – und das ohne Bindung. Pullstrom ist mein Tipp!
Ehrlicher Preis, top Service – Pullstrom war der beste Anbieterwechsel, den ich je gemacht habe.
Ich war skeptisch, aber alles lief reibungslos – und die Ersparnis ist echt spürbar.
Der Sofortwechsel war total stressfrei – nach ein paar Klicks war alles erledigt.
Ich hab spontan gewechselt und bin mega zufrieden – Pullstrom macht’s einfach.
Mir ist es wichtig grĂĽnen Strom aus Ă–sterreich zu beziehen. Empfehlenswert fĂĽr umweltbewusste Kunden.
Fragen? Antworten!
Auf wen muss der Stromliefervertrag lauten?
Der Stromliefervertrag bei Pullstrom muss auf die Person lauten, auf deren Name auch die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist.
Aus welchen Gründen könnte sich der Beginn der Stromlieferung verzögern?
Wenn du bei deinem derzeitigen Stromlieferanten eine Vertragsbindung hast, bekommst du von uns eine E-Mail, ab wann ein Wechsel zu uns möglich ist.
Entstehen beim Lieferantenwechsel Kosten?
Nein, der Lieferantwechsel ist für dich völlig kostenlos.
Ich habe eine Photovoltaikanlage, bin aber kein Pullstrom-Kunde. Kann ich trotzdem einspeisen?
Nein, denn wir bieten derzeit keinen Einspeisetarif an.
Ich möchte meinen Stromanbieter wechseln – bleibe ich dann trotzdem beim bisherigen Netzbetreiber Kunde?
Du benutzt weiterhin das Leitungsnetz deines lokalen Netzbetreibers und bezahlst die Netzkosten direkt an ihn.
Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?
Nach deiner Anmeldung bekommst du an die von dir angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink zugeschickt, klicke auf den Link und setze dir ein Passwort für dein Kundenportal – den Rest erledigen wir für dich.
Anschließend erhältst du eine weitere E-Mail von uns, in der wir dir den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilen. Wir übernehmen auch die Kündigung der Stromlieferung bei deinem bisherigen Energieversorger und melden deine Anlage beim Netzbetreiber um, der weiterhin für die Netzversorgung zuständig ist. Du musst uns dann nur noch das unterschriebene Sepa-Mandat für den Bankeinzug zurücksenden.
Wie wird der Preis fĂĽr den Tarif Futura berechnet?
Meine Anlage wurde abgeschaltet. An wen kann ich mich wenden?
Im Fall einer abgeschalteten Anlage setze dich bitte umgehend mit deinem Netzbetreiber in Verbindung.
Was muss ich machen, wenn sich meine Kontodaten ändern?
Jeder Kunde kann im Kundenportal unter „Vertragspartner“ seine Kontodaten selbstständig ändern. In weiterer Folge wird automatisch ein neues SEPA-Mandat generiert, das unterschrieben und hochgeladen werden muss.
Was muss ich tun, wenn ich zu Pullstrom wechseln will?
Das geht ganz einfach: Wähle den Tarif, der zu dir passt und starte den Wechselprozess.
Wie lange dauert es, bis Pullstrom mich mit Strom beliefert?
Sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Stromlieferung. Du bekommst von uns eine E-Mail, in der wir mitteilen, ab wann du von uns mit Strom bzw. Gas beliefert wirst.
Wo finde ich meine Zählpunktbezeichnung oder meine Zählernummer?
Du findest deine Zählpunktbezeichnung und deine Zählernummer auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Rechnungslegung?
Hast du ein Smart Meter, das von deinem Netzbetreiber als „angebunden“ gemeldet wurde, kannst du zwischen einer jährlichen Abrechnung mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen und einer monatlichen Abrechnung nach deinem tatsächlichen Verbrauch wählen. Beachte dabei, dass die monatlichen Beträge je nach Saison schwanken können.
Jahresrechnung
Bei einer Jahresabrechnung zahlst du monatlich einen gleichbleibenden Teilbetrag, basierend auf einer Hochrechnung deines Jahresverbrauchs. Einmal im Jahr wird dein tatsächlicher Verbrauch mit den geleisteten Zahlungen abgeglichen. So kannst du deine Stromkosten besser planen. Weicht dein Verbrauch vom geschätzten Wert ab, erhältst du eine Rückerstattung/Gutschrift oder musst eine Nachzahlung leisten. Während des Jahres gibt es keine detaillierte Abrechnung, deinen aktuellen Verbrauch kannst du aber jederzeit im Kundenportal deines Netzbetreibers einsehen.
Monatsrechnung
Bei der Monatsabrechnung wird dein tatsächlicher Verbrauch jeden Monat genau erfasst, sodass keine Nachzahlungen am Jahresende entstehen. Du behältst dadurch einen besseren Überblick über deine aktuellen Stromkosten.
Allerdings können die Rechnungsbeträge je nach Jahreszeit schwanken. Falls Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber verspätet übermittelt werden, kann es vorkommen, dass du deine Rechnungen verspätet erhälst.
Umstellung
Am besten wendest du dich an deinen örtlichen Netzbetreiber. Er ist für die Umstellung zuständig, leitet die erforderlichen Schritte ein und überträgt die entsprechenden Daten an deinen Energielieferanten.
Die Dauer der Umstellung hängt von deinem Netzbetreiber ab. In der Regel dauert sie etwa einen Monat und kann zum nächsten Monatswechsel erfolgen. Nach der Umstellung erhältst du zunächst eine Abschlussrechnung für den bisherigen Abrechnungszeitraum und danach die erste Rechnung basierend auf deinem neuen Verbrauch.
Wo kann ich den Sozialtarif beantragen?
Der Sozialtarif kann nicht direkt bei uns, bei Pullstrom, beantragt werden. Du musst uns auch keine Unterlagen dazu abgeben oder uns ĂĽber Deine Anspruchsberechtigung informieren.
- Bitte wenden Dich bei allen Fragen rund um die Anspruchsberechtigung immer an die OBS – die ORF-Beitrags Service GmbH.
https://www.obs.at/befreiung
ServiceHotline: Tel: +43 50 200 800, Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr, auĂźer feiertags
Was ist der Sozialtarif?
Der Sozialtarif, auch „gestützter Preis“ genannt, ist ein für ganz Österreich gesetzlich geregelter, vergünstigter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll, die Belastung durch hohe Stromkosten zu reduzieren und sie vor Energiearmut zu schützen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen eigenen Stromtarif, sondern um einen Preisdeckel innerhalb Deines aktuell bestehenden Stromliefervertrags.
Wie hoch ist der Sozialtarif? Was zahle ich beim Sozialtarif fĂĽr meinen Strom?
Bei einem Jahresverbrauch bis 2.900 kWh gilt ein Energiepreis (auch unterer Referenzwert genannt) von 6 ct/netto/kWh. Verbrauchst Du ĂĽber dieses Grundkontingent hinaus Strom, gelangt ab einem Verbrauch von 2.901 kWh ein von der E-Control quartalsweise vorgegebener Energiepreis (auch oberer Referenzwert genannt) zur Anwendung.
Die Höhe des oberen Referenzwertes wird von der E-Control auf Ihrer Webseite bekannt gegeben, immer am Ende eines Quartals für das folgende Quartal.
Der Referenzwert für das zweite Quartal 2026 ist noch nicht veröffentlicht worden.
Bitte beachten:
- Der Sozialtarif betrifft ausschlieĂźlich den Energiepreis.
- Sämtliche Netzentgelte, Steuern und Abgaben bleiben vom Sozialtarif unberührt und werden weiterhin wie gewohnt verrechnet.
Gibt es für größere Haushalte weitere Unterstützungsmöglichkeiten?
Ja, Haushalte, die die Anspruchsberechtigung erfüllen und zu den größeren Haushalten zählen, erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro weiterer Person pro Jahr.
Details kläre bitte mit der OBS – der ORF-Beitrags Service GmbH ab.
Ab wann gilt der Sozialtarif?
Der Sozialtarif kann ab 01. April 2026 bezogen werden, dies hängt jedoch von Deiner Anspruchsberechtigung ab.
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?
Voraussetzung für den Sozialtarif ist, dass es sich um volljährige Personen mit Hauptwohnsitz und aufrechtem Stromliefervertrag in Österreich handelt. Weiters müssen diese von der ORF-Beitragspflicht befreit sein und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld
- Pension
- Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Sozialhilfe
- Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Nähere Informationen bzw. Deine Anspruchsberechtigung kläre bitte mit der OBS – der ORF-Beitrags Service GmbH ab.
Was muss ich tun, um den Sozialtarif in Anspruch zu nehmen?
Solltest Du noch keine Befreiung vom ORF-Beitrag eingereicht haben, wende Dich bitte an die OBS – die ORF-Beitrags Service GmbH und stelle dort den entsprechenden Antrag.
Ăśber diesen Link gelangst Du zum Befreiungs-Rechner, mit dem Du die Anspruchsvoraussetzungen testen kannst: https://www.obs.at/befreiungsrechner
Bei bereits anspruchsberechtigten Haushalten sollte die OBS – die ORF-Beitrags Service GmbH, diese Information automatisch an uns als Deinen Energielieferanten schicken bzw. sollte bei Haushalten – sofern es bereits eine bestehende EAG-Kostenbefreiung (siehe dazu: Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag) oder eine EAG-Deckelung gibt – diese Daten bereits vorliegen.
Bitte beachten:
- Der Sozialtarif gilt ab 01. April 2026 bzw. in weiterer Folge ab Anspruchsberechtigung.
- Die Umsetzung aller dafĂĽr notwendigen Prozesse und Informationen in ganz Ă–sterreich sowie die Umsetzung in den einzelnen Verrechnungssystemen ist sehr herausfordernd und komplex.
- Daher werden wir Dir voraussichtlich die ersten Informationen erst gegen Ende April 2026 übermitteln können. Wir bitten Dich jedenfalls um etwas Geduld.
Was ist mit meinem aktuellen Stromvertrag mit Pullstrom – gilt dieser noch?
Dein Stromliefervertrag bleibt weiterhin bestehen, es ändert sich nichts an den vertraglichen Details und Konditionen. Der Sozialtarif ist dabei nicht als selbständiger Stromtarif zu betrachten, denn es handelt sich hierbei um einen Preisdeckel zu Deinem aktuellen Stromtarif.
Wie berĂĽcksichtigt Pullstrom den Sozialtarif bei mir?
Der Sozialtarif ist ab 01. April 2026 bzw. ab Anspruchsberechtigung gültig. Jeder Energielieferant in Österreich erhält über Prozesse automatisch die Daten derjenigen Kunden, die anspruchsberechtigt sind.
Sobald diese Informationen bei uns als Deinem Energielieferanten über die OBS – die ORF-Beitrags GmbH einlangen, werden diese in unseren Systemen entsprechend verarbeitet.
Du erhältst in weiterer Folge automatisch von uns ein Schreiben, dass die Information zum Sozialtarif eingelangt ist und wir informieren Dich zeitgleich über die neue, reduzierte Höhe Deines aktuellen monatlichen Teilzahlungsbetrages. Denn der Teilzahlungsbetrag wird selbstverständlich von uns für Dich angepasst.
Bitte beachten:
- Die Umsetzung aller dafĂĽr notwendigen Prozesse und Informationen in ganz Ă–sterreich sowie die Umsetzung in den einzelnen Verrechnungssystemen ist sehr komplex.
- Die ersten Informationen an alle Kund:innen durch die Stromversorger werden voraussichtlich nicht vor Ende April 2026 einlagen. Dies ändert aber nichts an der Berücksichtigung bei Deiner Stromabrechnung oder Deiner Anspruchsberechtigung.
Wir bitten Dich um ein wenig Geduld.
Werde ich von Pullstrom informiert, wenn ich den Sozialtarif bekomme?
Sobald die Informationen über Ihre Anspruchsberechtigung bei uns als Deinen Energielieferanten über die OBS – die ORF-Beitrags GmbH einlangen, werden diese Informationen in unseren Systemen entsprechend verarbeitet.
Danach erhältst Du von uns automatisch ein Schreiben, dass die Information zum Sozialtarif eingelangt ist, inklusive der Information über Deinen neuen, gemäß dem Sozialtarif berechneten, monatlichen Teilzahlungsbetrag.
Hinweis:
Aufgrund der komplexen Umsetzung für die OBS und jeden Energielieferanten werden diese Informationen nicht vor Ende April 2026 an Dich versandt werden können. Dies ändert nichts an Deiner Anspruchsberechtigung. Wir bitten Dich daher um ein wenig Geduld.
Was ist, wenn sich meine Einkommenssituation oder hinsichtlich Mehrpersonenhaushalt etwas ändert? Was muss ich tun?
In diesem Fall wende Dich bitte zusätzlich an die OBS – die ORF-Betrags Service GmbH.
Was passiert, wenn ich den Stromlieferanten wechsle?
Wenn Du den Stromlieferanten wechselst, informiere bitte separat auch immer die OBS – die ORF-Betrags Service GmbH, damit diese an Deinen neuen Stromlieferanten die Prozesse schicken kann.
FĂĽr welche Lastprofile gilt der Sozitaltarif?
Der Sozialtarif für Haushalte gilt, sofern die Anspruchsberechtigung vorliegt, für Zählpunkte mit Lastprofilen gemäß Anlage VI des ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz). Das sind die Lastprofile H0, HA, HF, L0, L1, L2.
Sind in einem Haushalt weitere Zählpunkte vorhanden, die nicht in Anlage VI des ElWG genannt sind (bspw. SLP- oder UL-Profile), darf maximal der obere Referenzwert verrechnet werden.
Ich habe derzeit einen dynamischen Strompreis – gilt der Sozialtarif auch für diesen?
Ja, der Sozialttarif gilt unabhängig vom aktuell gültigen Stromtarif, den Du mit uns abgeschlossen hast.
Ich habe derzeit Monatsrechnung gewählt, kann ich dieses Abrechnungsintervall beibehalten?
Da die Abwicklung des Sozialtarifs eine sehr komplexe Grundlage hat, ist in diesem Fall – unabhängig vom aktuellen Stromtarif bzw. –modell, eine monatliche Abrechnung leider nicht möglich.
Solltest Du derzeit eine monatliche Abrechnung gewählt haben, wird diese auf eine jährliche Abrechnung mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen umgestellt. Du bekommst selbstverständlich dazu ein entsprechendes Schreiben von uns mit allen für Dich relevanten Informationen. Du musst daher nichts weiter tun.
Wo finde ich weitere Informationen zum Sozialtarif?
Weitere Informationen findest Du unter:
Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft, Energie und Tourismus https://www.bmwet.gv.at/Services/Infos-FAQ/sozialtarif.html