Pullstrom macht den Strommarkt fĂĽr dich einfach KLAR!
Mit Pullstrom hast du immer den fairen, transparenten Preis.
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Was unsere
Kunden sagen
Kann ich nur empfehlen. Kurz gesagt – keine langen Wartezeiten, freundliches Personal und guter Tarif.
Pullstrom war der billigste Anbieter mit echtem Ökostrom – keine versteckten Kosten, keine Haken.
Endlich ein Stromanbieter, der günstig ist und trotzdem grüne Energie liefert – top!
Ich hab echt die besten Strompreise gefunden – und das mit 100 % Ökostrom!
Top Preis, top Service – Pullstrom bietet die besten Konditionen, die ich gefunden habe.
Bei Pull fĂĽhle ich mich immer gut aufgehoben dank des tollen und kompetenten Kundenservice.
Ich habe sofort gespart – und das ohne Bindung. Pullstrom ist mein Tipp!
Ehrlicher Preis, top Service – Pullstrom war der beste Anbieterwechsel, den ich je gemacht habe.
Ich war skeptisch, aber alles lief reibungslos – und die Ersparnis ist echt spürbar.
Der Sofortwechsel war total stressfrei – nach ein paar Klicks war alles erledigt.
Ich hab spontan gewechselt und bin mega zufrieden – Pullstrom macht’s einfach.
Mir ist es wichtig grĂĽnen Strom aus Ă–sterreich zu beziehen. Empfehlenswert fĂĽr umweltbewusste Kunden.
Fragen? Antworten!
Auf wen muss der Stromliefervertrag lauten?
Der Stromliefervertrag bei Pullstrom muss auf die Person lauten, auf deren Name auch die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet ist.
Aus welchen Gründen könnte sich der Beginn der Stromlieferung verzögern?
Wenn du bei deinem derzeitigen Stromlieferanten eine Vertragsbindung hast, bekommst du von uns eine E-Mail, ab wann ein Wechsel zu uns möglich ist.
Entstehen beim Lieferantenwechsel Kosten?
Nein, der Lieferantwechsel ist für dich völlig kostenlos.
Ich habe eine Photovoltaikanlage, bin aber kein Pullstrom-Kunde. Kann ich trotzdem einspeisen?
Nein, denn wir bieten derzeit keinen Einspeisetarif an.
Ich möchte meinen Stromanbieter wechseln – bleibe ich dann trotzdem beim bisherigen Netzbetreiber Kunde?
Du benutzt weiterhin das Leitungsnetz deines lokalen Netzbetreibers und bezahlst die Netzkosten direkt an ihn.
Wie läuft der Lieferantenwechsel ab?
Nach deiner Anmeldung bekommst du an die von dir angegebene E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink zugeschickt, klicke auf den Link und setze dir ein Passwort für dein Kundenportal – den Rest erledigen wir für dich.
Anschließend erhältst du eine weitere E-Mail von uns, in der wir dir den voraussichtlichen Lieferbeginn mitteilen. Wir übernehmen auch die Kündigung der Stromlieferung bei deinem bisherigen Energieversorger und melden deine Anlage beim Netzbetreiber um, der weiterhin für die Netzversorgung zuständig ist. Du musst uns dann nur noch das unterschriebene Sepa-Mandat für den Bankeinzug zurücksenden.
Wie wird der Preis fĂĽr den Tarif Futura berechnet?
Meine Anlage wurde abgeschaltet. An wen kann ich mich wenden?
Im Fall einer abgeschalteten Anlage setze dich bitte umgehend mit deinem Netzbetreiber in Verbindung.
Was muss ich machen, wenn sich meine Kontodaten ändern?
Jeder Kunde kann im Kundenportal unter „Vertragspartner“ seine Kontodaten selbstständig ändern. In weiterer Folge wird automatisch ein neues SEPA-Mandat generiert, das unterschrieben und hochgeladen werden muss.
Was muss ich tun, wenn ich zu Pullstrom wechseln will?
Das geht ganz einfach: Wähle den Tarif, der zu dir passt und starte den Wechselprozess.
Wie lange dauert es, bis Pullstrom mich mit Strom beliefert?
Sobald der Wechselprozess abgeschlossen ist, beginnen wir mit der Stromlieferung. Du bekommst von uns eine E-Mail, in der wir mitteilen, ab wann du von uns mit Strom bzw. Gas beliefert wirst.
Wo finde ich meine Zählpunktbezeichnung oder meine Zählernummer?
Du findest deine Zählpunktbezeichnung und deine Zählernummer auf deiner letzten Jahresabrechnung.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich bei der Rechnungslegung?
Grundsätzlich hast du bei Strom die Wahlmöglichkeit zwischen einer jährlichen Abrechnung (mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen) und einer monatlichen Abrechnung basierend auf Ihrem tatsächlichen Verbrauch je Monat.
FĂĽr die monatliche Abrechnung ist ein Smart Meter erforderlich.
Deine Optionen im Detail:
Jahresrechnung
Hier zahlst du monatlich einen gleichbleibenden Teilbetrag, basierend auf einer Hochrechnung deines Jahresverbrauchs. Einmal im Jahr wird dein tatsächlicher Verbrauch mit den geleisteten Zahlungen abgeglichen. So kannst du deine Kosten besser planen. Weicht dein Verbrauch vom berechneten Wert ab, erhältst du eine Gutschrift oder leistest eine Nachzahlung. Deinen aktuellen Verbrauch kannst du jederzeit im Kundenportal deines Netzbetreiber einsehen.
Monatsrechnung
Dein jährlicher Verbrauch wird jeden Monat genau erfasst, sodass keine Nachzahlungen am Jahresende entstehen. Du behältst dadurch eine genauen Überblick über deine aktuellen Kosten.
Bitte beachte, dass die monatlichen Beträge dadurch schwanken können, vor allem je nach Jahreszeit (im Winter ist der Verbrauch je Monat oft höher). Und falls die Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber verspätet an uns übermittelt werden, kann es vorkommen, dass due eine Rechnung von uns etwas später erhältst
Wichtige Ausnahmen:
- Dynamische / flexible Tarife: Bei Tarifen mit dynamischen Preisen ist eine monatliche Abrechnung laut ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz) vorgegeben. Eine Umstellung auf jährliche Abrechnung mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen ist bei diesen Produkten somit nicht möglich.
- Sozialtarif: Sofern von der OBS – ORF-Beitrags-Service GmbH ein Sozialtarif bestätigt wurde, besteht aufgrund der komplexen administrativen Abwicklung keine Wahlmöglichkeit beim Abrechnungsintervall. In diesem Fall ist, auch unabhängig vom gewählten Strommodell, eine jährliche Abrechnung bei uns fest vorgegeben.
So funktioniert die Umstellung:
Hast du aktuell einen dynamischen Tarif bei uns und wirst noch jährlich abgerechnet, werden wir dich in den nächsten Wochen schriftlich über die Umstellung auf Monatsrechnung informieren. Grundsätzlich wende dich aber bitte immer an deinen Netzbetreiber, da er für die Umstellung zuständig ist und uns dann deine Daten schickt. In der Regel dauert das wenige Wochen und erfolgt zum nächsten Monatswechsel. Bitte beachte, dass du nach der Umstellung zunächst eine Abschlussrechnung für den bisherigen Zeitraum erhältst und danach die ersten Rechnung im neuen Abrechnungsintervall.
Ich bin Pullstrom-Kunde und benötige Beratung zur Energieeffizienz und Energieeinsparung – wohin kann ich mich wenden?
Bei uns in den Stadtwerken Klagenfurt stehen dir fĂĽr diese Themen unsere Energieberater gerne und kostenlos zu VerfĂĽgung. Sie sind bei uns die Spezialisten, wenn es um Fragen der Energieeffizienz, des Energieverbrauchs, der Energiekosten, Preisentwicklung sowie der Energiearmut geht. Du kannst unsere Energieberater gerne unter
Telefon: 0463 / 521-3500 oder E-Mail: energieberatung@stw.at kontaktieren.
Wo kann ich den Sozialtarif beantragen?
Der Sozialtarif kann nicht direkt bei uns, bei Pullstrom, beantragt werden. Du musst uns auch keine Unterlagen dazu abgeben oder uns ĂĽber Deine Anspruchsberechtigung informieren.
- Bitte wenden Dich bei allen Fragen rund um die Anspruchsberechtigung immer an die OBS – die ORF-Beitrags Service GmbH.
https://www.obs.at/befreiung
ServiceHotline: Tel: +43 50 200 800, Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr, auĂźer feiertags
Was ist der Sozialtarif?
Der Sozialtarif, auch „gestützter Preis“ genannt, ist ein für ganz Österreich gesetzlich geregelter, vergünstigter Strompreis, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll, die Belastung durch hohe Stromkosten zu reduzieren und sie vor Energiearmut zu schützen.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen eigenen Stromtarif, sondern um einen Preisdeckel innerhalb Deines aktuell bestehenden Stromliefervertrags.
Wie hoch ist der Sozialtarif? Was zahle ich beim Sozialtarif fĂĽr meinen Strom?
Bei einem Jahresverbrauch bis 2.900 kWh gilt ein Energiepreis (auch unterer Referenzwert genannt) von 6 ct/netto/kWh. Verbrauchst Du ĂĽber dieses Grundkontingent hinaus Strom, gelangt ab einem Verbrauch von 2.901 kWh ein von der E-Control quartalsweise vorgegebener Energiepreis (auch oberer Referenzwert genannt) zur Anwendung.
Die Höhe des oberen Referenzwertes wird von der E-Control auf Ihrer Webseite bekannt gegeben, immer am Ende eines Quartals für das folgende Quartal.
Der Referenzwert für das zweite Quartal 2026 ist noch nicht veröffentlicht worden.
Bitte beachten:
- Der Sozialtarif betrifft ausschlieĂźlich den Energiepreis.
- Sämtliche Netzentgelte, Steuern und Abgaben bleiben vom Sozialtarif unberührt und werden weiterhin wie gewohnt verrechnet.
Gibt es für größere Haushalte weitere Unterstützungsmöglichkeiten?
Ja, Haushalte, die die Anspruchsberechtigung erfüllen und zu den größeren Haushalten zählen, erhalten zusätzlich einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro weiterer Person pro Jahr.
Details kläre bitte mit der OBS – der ORF-Beitrags Service GmbH ab.
Ab wann gilt der Sozialtarif?
Der Sozialtarif kann ab 01. April 2026 bezogen werden, dies hängt jedoch von Deiner Anspruchsberechtigung ab.
Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?
Voraussetzung für den Sozialtarif ist, dass es sich um volljährige Personen mit Hauptwohnsitz und aufrechtem Stromliefervertrag in Österreich handelt. Weiters müssen diese von der ORF-Beitragspflicht befreit sein und gleichzeitig eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Pflegegeld
- Pension
- Beihilfen oder Leistungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Sozialhilfe
- Leistungen im Rahmen eines Lehrverhältnisses
- Leistungen aufgrund von Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung
Nähere Informationen bzw. Deine Anspruchsberechtigung kläre bitte mit der OBS – der ORF-Beitrags Service GmbH ab.
Was muss ich tun, um den Sozialtarif in Anspruch zu nehmen?
Solltest Du noch keine Befreiung vom ORF-Beitrag eingereicht haben, wende Dich bitte an die OBS – die ORF-Beitrags Service GmbH und stelle dort den entsprechenden Antrag.
Ăśber diesen Link gelangst Du zum Befreiungs-Rechner, mit dem Du die Anspruchsvoraussetzungen testen kannst: https://www.obs.at/befreiungsrechner
Bei bereits anspruchsberechtigten Haushalten sollte die OBS – die ORF-Beitrags Service GmbH, diese Information automatisch an uns als Deinen Energielieferanten schicken bzw. sollte bei Haushalten – sofern es bereits eine bestehende EAG-Kostenbefreiung (siehe dazu: Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag) oder eine EAG-Deckelung gibt – diese Daten bereits vorliegen.
Bitte beachten:
- Der Sozialtarif gilt ab 01. April 2026 bzw. in weiterer Folge ab Anspruchsberechtigung.
- Die Umsetzung aller dafĂĽr notwendigen Prozesse und Informationen in ganz Ă–sterreich sowie die Umsetzung in den einzelnen Verrechnungssystemen ist sehr herausfordernd und komplex.
- Daher werden wir Dir voraussichtlich die ersten Informationen erst gegen Ende April 2026 übermitteln können. Wir bitten Dich jedenfalls um etwas Geduld.
Was ist mit meinem aktuellen Stromvertrag mit Pullstrom – gilt dieser noch?
Dein Stromliefervertrag bleibt weiterhin bestehen, es ändert sich nichts an den vertraglichen Details und Konditionen. Der Sozialtarif ist dabei nicht als selbständiger Stromtarif zu betrachten, denn es handelt sich hierbei um einen Preisdeckel zu Deinem aktuellen Stromtarif.
Wie berĂĽcksichtigt Pullstrom den Sozialtarif bei mir?
Der Sozialtarif ist ab 01. April 2026 bzw. ab Anspruchsberechtigung gültig. Jeder Energielieferant in Österreich erhält über Prozesse automatisch die Daten derjenigen Kunden, die anspruchsberechtigt sind.
Sobald diese Informationen bei uns als Deinem Energielieferanten über die OBS – die ORF-Beitrags GmbH einlangen, werden diese in unseren Systemen entsprechend verarbeitet.
Du erhältst in weiterer Folge automatisch von uns ein Schreiben, dass die Information zum Sozialtarif eingelangt ist und wir informieren Dich zeitgleich über die neue, reduzierte Höhe Deines aktuellen monatlichen Teilzahlungsbetrages. Denn der Teilzahlungsbetrag wird selbstverständlich von uns für Dich angepasst.
Bitte beachten:
- Die Umsetzung aller dafĂĽr notwendigen Prozesse und Informationen in ganz Ă–sterreich sowie die Umsetzung in den einzelnen Verrechnungssystemen ist sehr komplex.
- Die ersten Informationen an alle Kund:innen durch die Stromversorger werden voraussichtlich nicht vor Ende April 2026 einlagen. Dies ändert aber nichts an der Berücksichtigung bei Deiner Stromabrechnung oder Deiner Anspruchsberechtigung.
Wir bitten Dich um ein wenig Geduld.
Werde ich von Pullstrom informiert, wenn ich den Sozialtarif bekomme?
Sobald die Informationen über Ihre Anspruchsberechtigung bei uns als Deinen Energielieferanten über die OBS – die ORF-Beitrags GmbH einlangen, werden diese Informationen in unseren Systemen entsprechend verarbeitet.
Danach erhältst Du von uns automatisch ein Schreiben, dass die Information zum Sozialtarif eingelangt ist, inklusive der Information über Deinen neuen, gemäß dem Sozialtarif berechneten, monatlichen Teilzahlungsbetrag.
Hinweis:
Aufgrund der komplexen Umsetzung für die OBS und jeden Energielieferanten werden diese Informationen nicht vor Ende April 2026 an Dich versandt werden können. Dies ändert nichts an Deiner Anspruchsberechtigung. Wir bitten Dich daher um ein wenig Geduld.
Was ist, wenn sich meine Einkommenssituation oder hinsichtlich Mehrpersonenhaushalt etwas ändert? Was muss ich tun?
In diesem Fall wende Dich bitte zusätzlich an die OBS – die ORF-Betrags Service GmbH.
Was passiert, wenn ich den Stromlieferanten wechsle?
Wenn Du den Stromlieferanten wechselst, informiere bitte separat auch immer die OBS – die ORF-Betrags Service GmbH, damit diese an Deinen neuen Stromlieferanten die Prozesse schicken kann.
FĂĽr welche Lastprofile gilt der Sozitaltarif?
Der Sozialtarif für Haushalte gilt, sofern die Anspruchsberechtigung vorliegt, für Zählpunkte mit Lastprofilen gemäß Anlage VI des ElWG (Elektrizitätswirtschaftsgesetz). Das sind die Lastprofile H0, HA, HF, L0, L1, L2.
Sind in einem Haushalt weitere Zählpunkte vorhanden, die nicht in Anlage VI des ElWG genannt sind (bspw. SLP- oder UL-Profile), darf maximal der obere Referenzwert verrechnet werden.
Ich habe derzeit einen dynamischen Strompreis – gilt der Sozialtarif auch für diesen?
Ja, der Sozialttarif gilt unabhängig vom aktuell gültigen Stromtarif, den Du mit uns abgeschlossen hast.
Ich habe derzeit Monatsrechnung gewählt, kann ich dieses Abrechnungsintervall beibehalten?
Da die Abwicklung des Sozialtarifs eine sehr komplexe Grundlage hat, ist in diesem Fall – unabhängig vom aktuellen Stromtarif bzw. –modell, eine monatliche Abrechnung leider nicht möglich.
Solltest Du derzeit eine monatliche Abrechnung gewählt haben, wird diese auf eine jährliche Abrechnung mit monatlichen Teilzahlungsbeträgen umgestellt. Du bekommst selbstverständlich dazu ein entsprechendes Schreiben von uns mit allen für Dich relevanten Informationen. Du musst daher nichts weiter tun.
Wo finde ich weitere Informationen zum Sozialtarif?
Weitere Informationen findest Du unter:
Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft, Energie und Tourismus https://www.bmwet.gv.at/Services/Infos-FAQ/sozialtarif.html